Allgemeine Bedingungen für Beratung und Unterstützung
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1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der neusta webservices GmbH (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Auftraggeber, soweit dieser Unternehmer im Sinne des §14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
1.2. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Auftraggebers unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen erfolgt.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
2. Angebote, Vertragsschluss, Form
2.1. Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Auftraggebers oder Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Eine bestimmte Form, insb. Schriftform, ist nicht erforderlich.
2.2. Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich der Auftragnehmer in Ermangelung anderweitiger Bestimmung zwei (2) Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.
2.3. Dem Auftraggeber werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
3. Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern
3.1. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf den in der jeweiligen Vereinbarung im einzelnen aufgeführten Gebieten beraten und unterstützen.
3.2. Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Einen Wechsel der benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
3.3. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.
3.4. Über den Informationsaustausch und Absprachen der Ansprechpartner wird der Auftragnehmer eine dem Auftraggeber zu übermittelnde Bestätigung in Schriftform (z. B. per E-Mail) erstellen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.5. Soweit zwischen den Vertragspartnern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist der Ort der Leistungserbringung der Dienstsitz des Mitarbeiters des Auftragnehmers.
3.6. Auf Wunsch des Auftraggebers erbringt der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen auch in dessen Räumen. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers treten auch in diesen Fällen in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber. Der Auftraggeber wird Wünsche wegen der zu erbringenden Leistungen ausschließlich dem vom Auftragnehmer benannten verantwortlichen Mitarbeiter übermitteln und den übrigen Mitarbeitern des Auftragnehmers keine Weisungen erteilen.
3.7. Ist ein Mitarbeiter wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen vom Auftraggeber nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert, die Leistungen zu erbringen, wird der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers unverzüglich einen anderen geeigneten Mitarbeiter einsetzen. Im Übrigen kann der Auftragnehmer nach seinem Ermessen einen Mitarbeiter jederzeit durch einen anderen geeigneten Mitarbeiter ersetzen.
3.8. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, stellt der Auftraggeber die für die Durchführung der Vereinbarung erforderliche Rechenzeit auf einer geeigneten Kommunikations- oder Datenverarbeitungsanlage zur Verfügung.
4. Leistungen
4.1. Die Einzelheiten der vom Auftragnehmer für den Auftraggeber zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
4.2. Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Auftragnehmer nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.
4.3. Der Auftragnehmer ist zu abnahmefähigen Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.
4.4. Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.
5. Mitwirkungsleistungen
5.1. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern.
5.2. Vom Auftraggeber bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung der vom Auftraggeber überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen des Auftragnehmers.
5.3. Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
5.4. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
6. Leistungsänderungen
6.1. Wünscht der Auftraggeber eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies dem Auftragnehmer schriftlich mit. Dieser wird den Änderungswunsch des Auftraggebers und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz des Auftragnehmers zu vergüten.
6.2. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird er entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
6.3. Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
6.4. Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die neuen Termine mitteilen.
6.5. Wünscht der Auftragnehmer eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt 6.2. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 6.3 und 6.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt der Auftragnehmer.
7. Freigabe
7.1. Nach Aufforderung des Auftragnehmers ist der Auftraggeber zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.
7.2. Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar (vgl. Punkt 6).
8. Entfällt
9. Termine
9.1. Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Sie berechtigen ihn, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
9.2. Setzt die Geltendmachung von Rechten des Auftraggebers die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen.
10. Vergütung
10.1. Soweit zwischen den Vertragspartnern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, berechnet der Auftragnehmer die Vergütung nach Aufwand an Arbeitszeit, Reise- und Wartezeit zu den bei ihm jeweils gültigen Stundensätzen. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der jeweiligen Stundennachweise. Die Rechnungen werden unverzüglich nach dem jeweiligen Erhalt fällig. Bei längerfristigen Leistungen erstellt der Auftragnehmer monatlich nachträglich Rechnungen.
10.2. Dem Auftragnehmer steht keine Vergütung für die Fehlzeiten seiner Mitarbeiter zu, die durch Krankheit, Urlaub oder sonstige vom Auftraggeber nicht zu vertretende Umstände verursacht sind.
10.3. Der Auftraggeber erstattet Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen. Vor Antritt einer Reise stimmen die Vertragspartner Einzelheiten ab, z.B. Termine oder die Art des Verkehrsmittels. Zu erstatten sind Reisekosten gemäß der Reisekostenregelung des Auftragnehmers.
10.4. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von dem Auftragnehmer schriftlich veranschlagten um mehr als zehn (10) Prozent übersteigen, wird dieser den Auftraggeber auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen.
11. Rechte an den Arbeitsergebnissen
11.1. Nach vollständiger Zahlung der dem Auftragnehmer zustehenden Vergütung geht das Recht zur Nutzung der vom Auftragnehmer nach dieser Vereinbarung erstellten Arbeitsergebnisse auf den Auftraggeber über. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
11.2. Der Auftragnehmer bleibt zur Mitbenutzung und zur sonstigen beliebigen Verwendung seiner Ideen, Konzepte, Erfahrungen, Tools, Softwarebausteine und Techniken berechtigt, die bei der Erbringung der Leistungen verwandt oder entwickelt wurden.
11.3. Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.
12. Haftung
12.1. Der Auftragnehmer haftet für einen von ihm zu vertretenden Personenschaden nach den gesetzlichen Regelungen und ersetzt bei einem von ihm zu vertretenden Sachschaden den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zu einem Betrag von Euro 50.000,00 je Schadenereignis.
12.2. Weitergehende als die in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen und Daten oder Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit nicht z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.3. Für Materialien und Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, er wird den Auftraggeber aber rechtzeitig auf aus seiner Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
12.4. Für den Fall, dass aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien und Inhalte der Auftragnehmer selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftrageber den Auftragnehmer schad- und klaglos.
13. Geheimhaltung, Datenschutz
13.1. Der Auftragnehmer wird die bearbeiteten Aufgaben sowie alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihm im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bekannt und die ihm als vertraulich bezeichnet werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln, es sei denn, die Aufgaben, Informationen und Unterlagen sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen. Der Auftragnehmer wird den einzusetzenden Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.
13.2. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig. Ungeachtet dessen darf der Auftragnehmer den Auftraggeber auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
13.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
13.4. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrages ist.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
14.2. Sowohl diese Allgemeinen Bedingungen zur Beratung und Unterstützung als auch der jeweils zugehörige Vertrag unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Köln.
14.3. Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.